
Grund- und Werkrealschule
Bad Dürrheim - Kernstadt
Schulstraße 5
Die flexible Nachmittagsbetreuung ist eine bedarfsorientierte Betreuung für Grundschulkinder. Zuständige Stellen für die flexible Nachmittagsbetreuung sind die Gemeinden und Städte.
Die Betreuung kann sowohl von der Kommune als auch von freien Trägern angeboten werden, beispielsweise von Kirchen und Fördervereinen. Auch an Ganztagsschulen in offener Angebotsform ist eine flexible Nachmittagsbetreuung möglich.
Über das flexible Angebot hinaus wird an den beiden Grundschulen die Ganztagsbetreuung nach § 4a Schulgesetz von Montag bis Donnerstag angeboten.
Mit dem neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung. Damit soll eine verlässliche Betreuung an fünf Tagen pro Woche, täglich mindestens acht Stunden, sichergestellt werden.
In Baden-Württemberg erfolgt die Umsetzung schrittweise. Grundlage ist § 4a des Schulgesetzes Baden-Württemberg, der die Einrichtung von Ganztagsschulen in verbindlicher oder in Wahlform ermöglicht. In den Bad Dürrheim findet die Ganztagsbetreuung in Wahlform statt. Ganztagsschulen verbinden Unterricht, Betreuung, Freizeit- und Förderangebote zu einem pädagogisch abgestimmten Gesamtkonzept.
Ziel ist, Familien zu entlasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern.

Bad Dürrheim - Kernstadt
Schulstraße 5

Bad Dürrheim - Oberbaldingen
Schulplatz 10

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Innere Biegen 1