Schülerbeförderung
Der Schwarzwald-Baar-Kreis erstattet unter bestimmten Voraussetzungen die notwendigen Schülerbeförderungskosten. Dies betrifft Fahrten zwischen Wohnung und Schule für Schülerinnen und Schüler, für die kein anderer Kostenträger aufkommt. Grundlage ist die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten vom 7. November 2022, gültig seit dem 1. Januar 2023.