Ortschaftsräte

Die Bürgerinnen und Bürger der sechs Stadtteile wählen neben dem Gemeinderat auch die Ortschaftsräte. In diesen Gremien werden Angelegenheiten beraten oder beschlossen, die einen Stadtteil ausschließlich oder in besonderem Maß betreffen. Den Vorsitz in den Ortschaftsräten führen die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, die auf Vorschlag des Ortschaftsrats vom Gemeinderat gewählt werden und ständige Vertreter des Bürgermeisters im Stadtteil sind.

Zusammensetzung und Sitzungen der Ortschaftsräte in den Stadtteilen

Ortsverwaltungen

Unsere Ortsverwaltungen sind mit ihren Serviceleistungen sowohl dezentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger als auch Ansprechpartner für die Ortsvorsteher und Ortschaftsräte.