Hunde sind für viele Menschen treue Begleiter und bereichern das Zusammenleben in unserer Stadt. Damit sich alle Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum wohlfühlen, bitten wir Hundehalterinnen und Hundehalter, die geltenden Regelungen zur Hundehaltung zu beachten. Dazu gehören insbesondere die Leinenpflicht in den vorgesehenen Bereichen, die ordnungsgemäße Beseitigung von Hundekot sowie die Einhaltung der einschlägigen kommunalen Satzungen. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme leisten alle einen wichtigen Beitrag zu einem sauberen, sicheren und angenehmen Miteinander in Bad Dürrheim.
Die Leinenpflicht dient dem Schutz und der Sicherheit von Menschen, Tieren und der Umwelt. In den dafür festgelegten Bereichen sind Hunde daher an der Leine zu führen. Dies trägt dazu bei, Konflikte zu vermeiden und ein rücksichtsvolles Miteinander im öffentlichen Raum zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie den nachfolgenden Übersichtsplan zur Leinenpflicht in der Bad Dürrheimer Kernstadt.
In allen Stadtteilen sind Hunde innerhalb geschlossener Ortschaften und bebauter Gebiete grundsätzlich an der Leine zu führen.
16.05.2018