Die Erlaubnis benötigen Sie für folgende Fälle:
- Aufstiege von einzelnen unbemannten Freiballons mit einer Gesamtmasse von Ballonhülle und Ballast von mehr als 0,5 Kilogramm. Freiballons sind mit einem Traggas, das leichter als Luft ist, oder mit Heißluft gefüllt.
- Aufstiege von gebündelten unbemannten Freiballons
- Massenaufstiege von unbemannten Freiballons in folgenden Bereichen:
- im Umkreis von 15 Kilometern um Regionalflughäfen (z.B. Friedrichshafen)
- im Umkreis von 15 Kilometern um Militärflugplätze,
- im Umkreis von 1,5 Kilometern um zivile Flugplätze sowie
- beim Aufstieg von mehr als 500 Ballons
- in der Umgebung der internationalen Verkehrsflughäfen
Für Aufstiege von weniger als 500 Ballons, die außerhalb der genannten Bereiche stattfinden, benötigen Sie keine besondere Freigabe, wenn Sie
- die Ballons nicht bündeln,
- zum Befüllen der Ballone ein nicht brennbares Gas (z.B. Helium) benutzen und
- keine harten Gegenstände (Holz, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter, LEDs usw.) an den Ballons befestigen.