Bauvorbescheid beantragen

Mit der Bauvoranfrage können einzelne Fragen eines konkreten Bauvorhabens bereits vor Einreichung des Bauantrags rechtsverbindlich geklärt werden. Die Bauvoranfrage mündet in einem Bauvorbescheid, in dem die Baurechtsbehörde über die konkrete Fragestellung verbindlich entscheidet. Es können sowohl einzelne Teile des Baugenehmigungsverfahrens auf diese Weise vorweggenommen als auch baurechtliche Fragen zu verfahrensfreien Vorhaben an die Baurechtsbehörde gerichtet werden. Ein entsprechender Bauvorbescheid bescheinigt für einen Zeitraum von drei Jahren die öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeit des Vorhabens im Hinblick auf die gestellte Bauvoranfrage und bindet insofern die Entscheidung der Baurechtsbehörde in einem gegebenenfalls nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren.

Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

Es sind alle Bauvorlagen einzureichen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Im Zweifel sollte vorab mit der Baurechtsbehörde abgestimmt werden, welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden.

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Klage

Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO):

  • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

die untere Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Landratsamt.