Familienpass - städtisch

Die Stadt Bad Dürrheim gewährt Familien und Alleinerziehenden mit dem Städtischen Familienpass verschiedene Vergünstigungen.
Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit einem oder mehreren kindergeldberechtigten Kindern.
Das Gesamtfamilieneinkommen darf eine jährlich angepasste Einkommensgrenze nicht übersteigen.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit einem oder mehreren kindergeldberechtigten Kindern.

Voraussetzung ist, dass die Kinder im Haushalt leben und die Familie den Hauptwohnsitz in Bad Dürrheim hat.

Das Gesamtfamilieneinkommen darf eine Einkommensgrenze, die jährlich angepasst wird, nicht übersteigen. Für die Bewilligung wird grundsätzlich das Einkommen berücksichtigt, welches in den zwölf Monaten ab dem Monat der Antragstellung zu erwarten ist beziehunsgweise das in den zwölf Monaten vor Ausstellung erzielt wurde.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Nachweis über Kindergeldbezug
  • Nachweis des Gesamtfamilieneinkommens des vergangenen Jahres, zum Beispiel Lohnabrechung Dezember des vergangenen Jahres
  • Einkommenssteuerbescheid
  • Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, Renten, Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld, Wohngeld, Mieteinkünfte, Unterhalt, BaföG, Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungsbeihilfe, Elterngeld
  • Schulbescheinigung für Kinder ab Vollendung des 16. Lebensjahres

Die Leistungen des Städtischen Familienpasses werden ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt und gelten für das jeweilige Kalenderjahr.