Kindergartenbeiträge
Für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung werden Elternbeiträge erhoben.
Der Elternbeitrag ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung und ist deshalb auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung, bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu bezahlen.