Kindergartenbeiträge

Alternativbezeichnung: Elternbeiträge

Für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung werden Elternbeiträge erhoben.

Der Elternbeitrag ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung und ist deshalb auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung, bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu bezahlen.

Die Kindergartenbeiträge sind von der Betreuungszeit und der Anzahl der Kinder in einer Familie abhängig.

Die aktuelle Beitragstabelle finden Sie im Flyer ANLAGE 3 der Kinderbetreuungsordnung.

Der Elternbeitrag entsteht zum 1. jeden Monats, in dem ein Kind die Einrichtung besucht oder nicht wirksam abgemeldet ist. Er ist mit der Entstehung fällig und wird mit der Mitteilung über die Aufnahme eines Kindes in die Einrichtung bzw. bei jeder Änderung der Gebühren festgesetzt.

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.

Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.

Sofern ein Kind am Essen teilnimmt, werden die Essensgebühren zusätzlich berechnet.