Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung finden Sie in unserer Kinderbetreuungsordnung bzw. können Sie bei den kirchlichen und privaten Trägern erfragen. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und sind abhängig
- von der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in einer Familie und
- von der Betreuungszeit.
Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.
Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden. Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.
Außerdem bietet die Stadt nach Prüfung der Voraussetzungen die anteilige Übernahme der Kinderbetreuungskosten über den städtischen Familienpass.