Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

Kindertageseinrichtungen sind

  • Kinderkrippen,
  • Kindergärten
  • und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen.


Ein Platz in einer Kindertageseinrichtung sollte nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt sein. Eine Liste aller Einrichtungen finden Sie hier.

  • Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
  • Seit dem 1. März 2020: Sie müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutzgegen Masern besteht.

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
  • Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Erkundigen Sie sich vorab online oder vor Ort nach den Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten.

Informationen über das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen finden Sie hier.
Hinweis: Bei Kindern mit Behinderung empfiehlt es sich, vor der Aufnahme mit der Einrichtung und seinem Träger Kontakt aufzunehmen, um eventuell erforderliche zusätzliche Unterstüzung zu klären.

Direkt zur Online-Anmeldung

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung finden Sie in unserer Kinderbetreuungsordnung bzw. können Sie bei den kirchlichen und privaten Trägern erfragen. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und sind abhängig

- von der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in einer Familie und

- von der Betreuungszeit.

Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden. Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.

Außerdem bietet die Stadt nach Prüfung der Voraussetzungen die anteilige Übernahme der Kinderbetreuungskosten über den städtischen Familienpass. 

kein

Rechtliche Grundlagen

Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTAG):

§ 4 Ärztliche Untersuchung
§ 6 Elternbeiträge bei freien Trägern
Richtlinien des Kultus- und des Sozialministeriums über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und die ärztliche Impfberatung nach § 34a Absatz 10a des Infektionsschutzgesetzes

Kommunalabgabengesetz (KAG):

§ 19 Elternbeiträge bei kommunalen Trägern
Infektionsschutzgesetz (IfSG):

§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe

keine

13.05.2025 Kultusministerium Baden-Württemberg und Sozialministerium Baden-Württemberg

Zentrale Platzvergabestelle im Rathaus (Team Kinderbetreuung)