Strafzettel

Ein Strafzettel wird ausgestellt, wenn im öffentlichen Raum gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen wird, beispielsweise bei falschem Parken oder Überschreiten der zulässigen Parkdauer. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zu Zahlungsfristen sowie zu Ihren Möglichkeiten, Stellung zu nehmen oder Einspruch einzulegen.

Keine

Wird ein Verstoß gegen die Vorschriften des ruhenden Verkehrs festgestellt, leitet die Bußgeldstelle zunächst ein Anhörungsverfahren ein. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung, wird ein Erinnerungsschreiben versandt.

Sind Sie mit dem Vorwurf nicht einverstanden, haben Sie im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Diese wird geprüft und es wird entschieden, ob die Stadt Bad Dürrheim dem Einwand abhilft. Erfolgt keine Abhilfe, wird das Verfahren zur weiteren Entscheidung an die zuständige Verwaltungsbehörde, das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, abgegeben.

Keine

Die Höhe des Verwarngeldes richtet sich nach dem Verwarngeldkatalog. Je nach Verstoß fallen so unterschiedliche Höhen an.  

Bußgeldstelle Bad Dürrheim