Stadtsanierung

Die Stadt Bad Dürrheim bietet im Rahmen der Städtebauförderung verschiedene Fördermöglichkeiten für private und öffentliche Sanierungsmaßnahmen an. Ziel der Förderung ist es, die städtebauliche Entwicklung zu unterstützen, die Wohn- und Aufenthaltsqualität zu verbessern sowie bestehende Gebäude und Strukturen nachhaltig aufzuwerten.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien innerhalb der festgelegten Sanierungsgebiete können unter bestimmten Voraussetzungen von Zuschüssen sowie steuerlichen Vorteilen profitieren.

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Fördermöglichkeiten, den Voraussetzungen sowie zum Ablauf des Förderverfahrens.

  • Stärkung der Funktionen der Stadtmitte Bad Dürrheim
  • Wohnen
  • Nahversorgung
  • Tourismus/Kurbetrieb
  • öffentliche Dienstleistungen

durch:

  • Modernisierung und Instandsetzung der privaten Bausubstanz – differenziert nach Intensität der Maßnahme; Aufwertung des äußeren Erscheinungsbildes
  • Sicherung und Stärkung der privaten und öffentlichen Infrastruktur
  • Sicherung und Stärkung des Wohnens im bebauten Bestand
  • Aufwertung der öffentlichen Platzbereiche – Neugestaltung und Aufwertung der Innerörtlichen Quartierserschließung nach dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“
  • Barrierefreie Gestaltung der öffentlichen Gebäude und Verkehrsflächen
  • Stärkung der sozialen Infrastruktur
  • Erhalt und zeitgemäße Weiterentwicklung der historisch gewachsenen baulichen Struktur
  • Umsetzung der Sanierungsziele unter Inanspruchnahme von Fördermitteln von Bund und Ländern
  • Kontinuierliche Erneuerung und Modernisierung des Stadtbildes im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung
  • Förderung von Natur- und Grünflächen als Ressource und Ort der Naherholung
  • Schaffung zusätzlicher Parkflächen
  • Schaffung von Wohnraum innerhalb des Stadtgebiets, insbesondere durch Aktivierung ungenutzter Gebäude
  • Schließung von Baulücken, bauliche Nachverdichtung und partielle Neuordnung bisher ungenutzter Bereiche
  • Berücksichtigung aktueller energetischer Standards bei Sanierungs- und Neubauvorhaben
  • Erhaltende Erneuerung und energetische Verbesserung der historischen Bausubstanz
    Anpassung an Klimafolgen
  • Erhalt und Weiterentwicklung der charakteristischen Siedlungsstruktur
  • Stärkung des Stadtteils als Wohnstandort sowie als Standort für Erholung und Tourismus

Bevor Sie allerdings mit Planungen oder gar schon mit Arbeiten beginnen, sprechen Sie zuerst mit der Sanierungsberatung der Stadt Bad Dürrheim. Bereits begonnene Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden.

Richtlinien zur Förderung privater Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet "Innenstadt II" Bad Dürrheim 

In der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme hat die Stadt die Möglichkeit, die Erneuerung von Gebäuden in privatem Eigentum zu fördern. Maßnahmen, die nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Innenstadt II" begonnen werden und für die vor Durchführung der Maßnahme eine Vereinbarung mit der Stadt abgeschlossen wurde, werden wie folgt gefördert:

Kostenerstattungsbetrag bei Durchführung einer umfassenden Erneuerung: 
Fördersatz: 20 Prozent
Förderhöhe: maximal 30.000 Euro
(Der maximale Zuschuss wird ab circa 150.000 Euro zuwendungsfähige Kosten erreicht)

Kostenerstattungsbetrag bei Durchführung von Teilmaßnahmen zur Erneuerung: 
Fördersatz: 20 Prozent
Förderhöhe: maximal 10.000 Euro
(Der maximale Zuschuss wird ab circa 50.000 Euro zuwendungsfähige Kosten erreicht) 

Diese umfassen auch Eigenleistungen des Bauherrn in Höhe des aktuellen gesetzlichen Mindestlohns pro Stunde, bis zu 15 Prozent der anerkannten förderfähigen Gesamtkosten.

Voraussetzung für die Gewährung eines Kostenerstattungsbetrages sind zuwendungsfähige Kosten von mindestens 5.000 Euro.

Die Beseitigung baulicher Maßnahmen werden Ordnungsmaßnahmen genannt. Ihre Förderung kann erfolgen, wenn der Abbruch den Sanierungszielen dient. 

Der Gemeinderat kann im Rahmen einer Einzelfallregelung abweichende Festlegungen treffen.

  • Der Eigentümer muss sich vertraglich gegenüber der Stadt verpflichten, bestimmte Erneuerungsmaßnahmen (Baumaßnahmen) durchzuführen.
  • Die Baumaßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Kosten müssen im Hinblick auf die Erhöhung des Gebrauchswertes und die Nutzungsdauer des Gebäudes, die nach der Sanierung in der Regel noch 30 Jahre fortbestehen soll, wirtschaftlich vertretbar sein.
  • Die beabsichtigten Baumaßnahmen müssen im Einklang mit dem Neuordnungskonzept zur Sanierung sowie der Städtebauförderrichtlinie stehen.
  • Der energetischen Erneuerung von Gebäuden ist besonders Rechnung zu tragen. Maßnahmen, bei denen die Werte der Energieeinsparverordnung unterschritten und / oder bei denen im Bau bzw. bei der Energieversorgung nachwachsende Rohstoffe eingesetzt werden, werden besonders berücksichtigt.

Darüber hinaus behält sich die Stadt vor, im Interesse des Erhalts und der Pflege des Stadtbildes Auflagen zur Bauausführung zu machen.

Steuervergünstigungen für Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet "Innenstadt II", Bad Dürrheim

Im Sanierungsgebiet der Stadt Bad Dürrheim gelten seit 2017 erhöhte steuerliche Absetzungsmöglichkeiten:

  1. Nach Paragraph 7h Einkommensteuergesetz können als erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten insgesamt 100 Prozent, verteilt auf acht Jahre zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren zu 7 Prozent und
  2. nach Paragraph 10f Einkommensteuergesetz bei Gebäuden in Sanierungsgebieten die eigenen Wohnzwecken dienen 90 Prozent verteilt auf zehn Jahre zu 9 Prozent.

Die Inanspruchnahme dieser erhöhten Absetzungen für so genannte Herstellungskosten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten regelt eine Richtlinie des Landes. Wichtig ist, dass die Stadt dem Steuerpflichtigen auf Antrag eine Bescheinigung beim Vorliegen der Voraussetzungen ausstellt. Ohne diese Bescheinigung kann der Steuerpflichtige die Steuervergünstigung nicht in Anspruch nehmen. Zwingende Voraussetzung ist in der Regel der Abschluss einer Sanierungsvereinbarung zwischen dem Bauherrn und der Stadt Bad Dürrheim, vor Durchführung der Erneuerungsmaßnahmen für das in Frage kommende Gebäude.

Weitere Informationen

Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen zu:

Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Dürrheim

Innenentwicklung der Stadt Bad Dürrheim

Ihr Ansprechpartner