Die Stadt Bad Dürrheim bietet im Rahmen der Städtebauförderung verschiedene Fördermöglichkeiten für private und öffentliche Sanierungsmaßnahmen an. Ziel der Förderung ist es, die städtebauliche Entwicklung zu unterstützen, die Wohn- und Aufenthaltsqualität zu verbessern sowie bestehende Gebäude und Strukturen nachhaltig aufzuwerten.
Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien innerhalb der festgelegten Sanierungsgebiete können unter bestimmten Voraussetzungen von Zuschüssen sowie steuerlichen Vorteilen profitieren.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Fördermöglichkeiten, den Voraussetzungen sowie zum Ablauf des Förderverfahrens.
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Bevor Sie allerdings mit Planungen oder gar schon mit Arbeiten beginnen, sprechen Sie zuerst mit der Sanierungsberatung der Stadt Bad Dürrheim. Bereits begonnene Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden.
In der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme hat die Stadt die Möglichkeit, die Erneuerung von Gebäuden in privatem Eigentum zu fördern. Maßnahmen, die nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Innenstadt II" begonnen werden und für die vor Durchführung der Maßnahme eine Vereinbarung mit der Stadt abgeschlossen wurde, werden wie folgt gefördert:
Kostenerstattungsbetrag bei Durchführung einer umfassenden Erneuerung:
Fördersatz: 20 Prozent
Förderhöhe: maximal 30.000 Euro
(Der maximale Zuschuss wird ab circa 150.000 Euro zuwendungsfähige Kosten erreicht)
Kostenerstattungsbetrag bei Durchführung von Teilmaßnahmen zur Erneuerung:
Fördersatz: 20 Prozent
Förderhöhe: maximal 10.000 Euro
(Der maximale Zuschuss wird ab circa 50.000 Euro zuwendungsfähige Kosten erreicht)
Diese umfassen auch Eigenleistungen des Bauherrn in Höhe des aktuellen gesetzlichen Mindestlohns pro Stunde, bis zu 15 Prozent der anerkannten förderfähigen Gesamtkosten.
Voraussetzung für die Gewährung eines Kostenerstattungsbetrages sind zuwendungsfähige Kosten von mindestens 5.000 Euro.
Die Beseitigung baulicher Maßnahmen werden Ordnungsmaßnahmen genannt. Ihre Förderung kann erfolgen, wenn der Abbruch den Sanierungszielen dient.
Der Gemeinderat kann im Rahmen einer Einzelfallregelung abweichende Festlegungen treffen.
Darüber hinaus behält sich die Stadt vor, im Interesse des Erhalts und der Pflege des Stadtbildes Auflagen zur Bauausführung zu machen.
Im Sanierungsgebiet der Stadt Bad Dürrheim gelten seit 2017 erhöhte steuerliche Absetzungsmöglichkeiten:
Die Inanspruchnahme dieser erhöhten Absetzungen für so genannte Herstellungskosten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten regelt eine Richtlinie des Landes. Wichtig ist, dass die Stadt dem Steuerpflichtigen auf Antrag eine Bescheinigung beim Vorliegen der Voraussetzungen ausstellt. Ohne diese Bescheinigung kann der Steuerpflichtige die Steuervergünstigung nicht in Anspruch nehmen. Zwingende Voraussetzung ist in der Regel der Abschluss einer Sanierungsvereinbarung zwischen dem Bauherrn und der Stadt Bad Dürrheim, vor Durchführung der Erneuerungsmaßnahmen für das in Frage kommende Gebäude.
Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen zu: