Fremdenverkehrsbeitrag nach Umsatz

Als staatlich anerkannter Kurort erhebt die Stadt Bad Dürrheim einen Fremdenverkehrsbeitrag. Dieser dient der Finanzierung touristischer Infrastruktur und Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs. Beitragspflichtig sind alle Betriebe und selbstständig Tätigen, die vom Tourismus in Bad Dürrheim unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlich profitieren.

Beitragspflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, die in Bad Dürrheim eine Tätigkeit ausüben, die vom Fremdenverkehr wirtschaftlich profitiert. Dazu zählen insbesondere:

Beherbergungsbetriebe (z. B. Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen)
Gastronomiebetriebe
Einzelhandel
Dienstleistungsunternehmen mit touristischem Bezug
Die Beitragshöhe richtet sich nach:

dem erzielten Bruttoumsatz (bei umsatzbezogenen Betrieben)
der Anzahl der entgeltlich angebotenen Übernachtungen (bei Beherbergungsbetrieben)
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der jeweils gültigen Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Stadt Bad Dürrheim.

  1. Anzeige der Beitragsgrundlagen 

    Nach der Fremdenverkehrsbeitragssatzung haben Beitragspflichtige ihren auf den Erhebungszeitraum entfallenden Nettoumsatz der Stadtverwaltung bis spätestens bis zum 30. September des dem Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres mitzuteilen.

    Übernachtungsbetriebe haben der Stadtverwaltung die Anzahl der bei ihnen gegen Entgelt beherbergten Personen innerhalb von 10 Werktagen nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres anzuzeigen. Die Anzeige kann mit der Meldung der Kurtaxe verbunden werden.

  2. Meldung durch den Betrieb

    Übermittlung der Umsatz- oder Übernachtungszahlen bis zum angegebenen Stichtag.

  3. Prüfung durch die Stadtverwaltung

    Kontrolle der Angaben und Berechnung des Beitrags.

  4. Festsetzungsbescheid

    Zustellung des Beitragsbescheids mit Zahlungsaufforderung.

  5. Zahlung

    Überweisung des festgesetzten Betrags innerhalb der im Bescheid genannten Frist.


Sie können Ihre Anliegen rund um den Fremdenverkehrsbeitrag per E-Mail oder schriftlich einreichen.