Besteuerungsgegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.
Der Steuerpflichtige hat für jedes Jahr eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen.
Dieser beträgt 3,5 Prozent des Gewerbeertrages und wird vom Finanzamt in einem schriftlichen Bescheid festgesetzt, der dem Steuerpflichtigen und der Gemeinde zugeht.
Wenn ein Gewerbebetrieb in mehreren Gemeinden Betriebsstätten unterhält, erfolgt eine Zerlegung, d.h. der Gewerbesteuermessbetrag wird vom Finanzamt auf die hebeberechtigten Gemeinden aufgeteilt. Zerlegungsmaßstab ist in der Regel das Verhältnis der Arbeitslöhne. Die Stadt Bad Dürrheim setzt die Gewerbesteuer durch einen Gewerbesteuerbescheid fest. Darin wird der Messbetrag bzw. der Zerlegungsanteil mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Auf die festgesetzte Gewerbesteuer werden die geleisteten Vorauszahlungen angerechnet.