Gewerbesteuer - Erklärung abgeben

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer und erfasst den Gewerbebetrieb unabhängig von der Rechtsform als Steuergegenstand. Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommune und wird von dieser festgesetzt. Die Steuerhöhe kann der Gemeinderat durch den Hebesatz beeinflussen.

Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb.

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb und jedes Reisegewerbe soweit er/es im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts zu verstehen. Über die Frage, ob eine Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig ist, entscheidet das Finanzamt bei der Festsetzung des Messbetrages.

sofern noch nicht mit anderen Steuererklärungen eingereicht: Gewinnermittlung

Besteuerungsgegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.

Der Steuerpflichtige hat für jedes Jahr eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen.

Dieser beträgt 3,5 Prozent des Gewerbeertrages und wird vom Finanzamt in einem schriftlichen Bescheid festgesetzt, der dem Steuerpflichtigen und der Gemeinde zugeht.

Wenn ein Gewerbebetrieb in mehreren Gemeinden Betriebsstätten unterhält, erfolgt eine Zerlegung, d.h. der Gewerbesteuermessbetrag wird vom Finanzamt auf die hebeberechtigten Gemeinden aufgeteilt. Zerlegungsmaßstab ist in der Regel das Verhältnis der Arbeitslöhne. Die Stadt Bad Dürrheim setzt die Gewerbesteuer durch einen Gewerbesteuerbescheid fest. Darin wird der Messbetrag bzw. der Zerlegungsanteil mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Auf die festgesetzte Gewerbesteuer werden die geleisteten Vorauszahlungen angerechnet. 

Auf die zu erwartende Gewerbesteuer sind Vorauszahlungen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu leisten. Die Vorauszahlungen werden von der Gemeinde auf Basis eines Vorauszahlungsmessbescheides des Finanzamtes oder durch Anpassung an die letzte Veranlagung festgesetzt. Die Vorauszahlungen können auf Antrag geändert werden.

Die Gemeinde setzt für jedes Kalenderjahr den Hebesatz fest. In Bad Dürrheim beträgt der Hebesatz aktuell 390 v.H.

Steuernachforderungen bzw. Steuererstattungen werden nach Ablauf der Karenzzeit (15 Monate nach Entstehung der Steuer) verzinst. Die Zinsen betragen für jeden vollen Monat 0,5 Prozent. Die Verzinsung ist gesetzlich vorgeschrieben und steht nicht im Ermessen der Gemeinde.

keine

Einkommensteuergesetz (EStG):

  • § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen
  • § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden
  • § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Körperschaftsteuergesetz (KStG):

  • § 8 Ermittlung des Einkommens

Gewerbesteuergesetz (GewStG)

Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)

Steuerbescheide werden grundsätzlich an den Steuerpflichtigen adressiert. Wenn diese an eine andere Person gehen sollen, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht.

17.02.2026 Finanzministerium Baden-Württemberg

das Finanzamt, in dessen Bezirk sich Ihr Gewerbebetrieb befindet