Hundesteuer - Hund anmelden

Wer im Stadtgebiet einen Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Hundehaltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat, der Steuerstelle, schriftlich anzuzeigen.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

ausfüllbar
Kostenloses Service-BW-Bürgerkonto erforderlich

Sie halten einen Hund.

  • Impfpass

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats anmelden.

Für jeden Hund 132,00 €.

Für jeden Kampfhund 600,00 €.

Widerspruch

Kommunalabgabengesetz (KAG)

  • § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

21.05.2026 Finanzministerium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

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