Steuerpflichtig sind alle Geldspielautomaten, die:
- in öffentlich zugänglichen Betriebsräumen (z. B. Gaststätten, Spielhallen) aufgestellt sind,
- über eine Gewinnmöglichkeit verfügen,
- und mit einer Zulassung nach dem Glücksspielrecht betrieben werden.
Nicht steuerpflichtig sind Unterhaltungsgeräte ohne Gewinnmöglichkeit (z. B. Flipper, Musikboxen) sowie private Geräte in nicht öffentlich zugänglichen Räumen.
Bemessungsgrundlage ist die elektronisch gezählte Bruttokasse des jeweiligen Geräts. Der Steuersatz beträgt 25 % der monatlichen Bruttokasse gemäß § 7 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bad Dürrheim. Die Mindeststeuer je Gerät beträgt 50 € für jeden angefangenen Kalendermonat.