Zweitwohnungssteuer und Zweitwohnungskurtaxe

Die Stadt Bad Dürrheim erhebt eine Zweitwohnungssteuer und Zweitwohnungskurtaxe auf die Zweitwohnungen im Stadtgebiet. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Voraussetzungen, Verfahren und Ansprechstellen.

  • Zweitwohnungssteuer: 

Die Steuerpflicht entsteht, wenn Sie in Bad Dürrheim eine Zweitwohnung innehaben, also eine Wohnung, die nicht Ihre Hauptwohnung ist.

  • Zweitwohnungskurtaxe:

Diese wird zusammen mit der Zweitwohnungssteuer erhoben, wenn sich die Hauptwohnung außerhalb von Bad Dürrheim befindet.


  1. Meldung der Zweitwohnung:
    Zeigen Sie Ihre Zweitwohnung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug bei der Steuerstelle an.
  2. Erklärung zur Steuerpflicht:
    Nach Erhalt der Steuererklärung geben Sie die ausgefüllten Unterlagen innerhalb der vorgegebenen Frist an die Steuerstelle zurück.
  3. Festsetzung der Steuer:
    Die Stadt berechnet die Zweitwohnungssteuer auf Basis der jährlichen Jahresnettokaltmiete. Der Steuerbescheid wird Ihnen schriftlich zugestellt.
  4. Kurtaxepflicht prüfen:
    Falls sich Ihre Hauptwohnung außerhalb von Bad Dürrheim befindet, erhalten Sie zusätzlich einen Bescheid zur Zweitwohnungskurtaxe.
  5. Zahlung:
    Die festgesetzten Beträge sind zu den im Bescheid genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten.

Sie können Ihre Anliegen rund um die Zweitwohnungssteuer und/oder Zweitwohnungskurtaxe schriftlich oder per E-Mail einreichen.